Als klinischer Psychologe arbeite ich überwiegend im Bereich der Prävention und psychologischen Beratung. Darüber hinaus biete ich – auf Grundlage des Heilpraktikergesetzes (beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie) – psychotherapeutische Leistungen an, auch außerhalb des Kassensystems.
So kann ich Ihnen zeitnah und individuell helfen, ohne monatelange Wartezeiten. Die Therapie findet in einem geschützten, persönlichen Rahmen statt und basiert auf wissenschaftlich fundierten psychologischen Methoden sowie ausgewählten ganzheitlichen Ansätzen aus der modernen Komplementärtherapie.
Gesetzlich Versicherte (GKV)
Da die Behandlung in meiner Praxis i.d.R. nicht über die gesetzliche Krankenversicherung abrechenbar ist, handelt es sich um eine Selbstzahlerleistung.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen keine Kosten für eine Therapie durch einen Heilpraktiker für Psychotherapie.
Dennoch gibt es Möglichkeiten die Kosten erstatten zu lassen:
Kostenerstattungsverfahren
Es besteht die Möglichkeit, bei der Krankenkasse ein Kostenerstattungsverfahren zu beantragen, wenn nachweislich kein Therapieplatz bei einem kassenzugelassenen Therapeuten verfügbar ist.
In der Praxis wird dieser Antrag jedoch nur selten bewilligt. Der Aufwand ist hoch, und die Erfolgsaussichten sind gering.
Ich empfehle diesen Weg nur in begründeten Ausnahmefällen.
Alternative: Private Zusatzversicherung – unkompliziert & effektiv
Eine deutlich verlässlichere Möglichkeit für gesetzlich Versicherte ist der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung für psychotherapeutische Heilpraktikerleistungen.
Diese Versicherungen erstatten – je nach Tarif – einen Großteil oder sogar die vollständigen Kosten für psychotherapeutische Behandlungen.
Vorteile:
- Schnelle und flexible Terminvergabe – keine monatelangen Wartezeiten
- Individuelle, ganzheitliche Behandlung ohne Kassenvorgaben
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Kostenübernahme für alternative Heilmethoden oft eingeschlossen
Wenn Sie regelmäßige psychotherapeutische Unterstützung wünschen und gleichzeitig Wert auf Wahlfreiheit und individuelle Betreuung legen, kann eine Zusatzversicherung eine sinnvolle und langfristig kostensparende Lösung sein.
Privatversicherte (PKV) und Beihilfeempfänger
Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen erstatten häufig ganz oder teilweise die Kosten für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz – abhängig von Ihrem individuellen Tarif.
Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung:
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ob psychotherapeutische Leistungen nach dem Heilpraktikergesetz erstattet werden,
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in welcher Höhe und für wie viele Sitzungen.
Erstattungsverfahren durch Ihren Arbeitgeber (EAP)
Wenn Ihr Arbeitgeber unser psychologisches Employee Assistance Program (EAP) nutzt, können die Kosten für psychologische Beratung oder Therapiesitzungen zu 100% vom Arbeitgeber übernommen werden – für Sie als Mitarbeitende entstehen keinerlei Kosten.
Wichtig: Auch bei Arbeitgeberfinanzierung bleibt die therapeutische Schweigepflicht vollständig gewahrt. Es erfolgt keine Rückmeldung an den Arbeitgeber, keine inhaltliche Auskunft und keine Weitergabe persönlicher Daten. Ihre Anonymität und Vertraulichkeit sind jederzeit sichergestellt.
Selbstzahler ohne Kostenübernahme - Ihre Vorteile und was Sie beachten sollten
Wenn Sie sich entscheiden, die psychotherapeutischen Leistungen selbst zu bezahlen, ergeben sich für Sie einige wichtige Vorteile:
1. Schneller Therapiebeginn
Es gibt keine langen Wartezeiten oder Genehmigungsverfahren – die Therapie kann zeitnah starten, oft innerhalb weniger Tage oder Wochen.
2. Keine Diagnosemeldung an Krankenkassen
Da keine Abrechnung über die Krankenkasse erfolgt, wird auch keine Diagnose an Ihre Versicherung übermittelt. Das kann z.B. beim Abschluss von Versicherungen oder im beruflichen Kontext von Vorteil sein.
3. Flexible Gestaltung der Therapie
Als Selbstzahler bestimmen Sie gemeinsam mit mir Frequenz, Dauer und Inhalte der Sitzungen – ganz individuell und ohne Einschränkungen durch Krankenkassen.
4. Methodenvielfalt und Individualität
Ich kann wissenschaftlich fundierte psychologische Verfahren mit ergänzenden, ganzheitlichen Ansätzen kombinieren – ohne an starre Kassenrichtlinien gebunden zu sein.
5. Überbrückung von Wartezeiten
Wenn Sie bereits auf einen Therapieplatz im Kassensystem warten, kann die Selbstzahler-Therapie eine wertvolle Überbrückung sein. Sie erhalten frühzeitig Unterstützung und können akute Belastungen bereits vor dem offiziellen Beginn der Kassenleistung gezielt angehen.
6. Größtmögliche Vertraulichkeit
Alle Informationen bleiben ausschließlich in der Praxis. Es erfolgt keine Datenweitergabe an Dritte – Ihre Privatsphäre bleibt vollständig gewahrt.
7. Stärkung der Eigenverantwortung
Viele erleben die Entscheidung, in sich selbst zu investieren, als ermutigend und stärkend. Es schafft Raum für echte Veränderung – aus eigener Motivation heraus.
Kosten pro Sitzung
Die Therapiekosten orientieren sich größtenteils am Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
Informationen zu den aktuellen Honoraren erhalten Sie gerne im persönlichen Gespräch.
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